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   LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10   

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https://dejure.org/2011,25222
LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10 (https://dejure.org/2011,25222)
LG Kleve, Entscheidung vom 14.03.2011 - 120 KLs 45/10 (https://dejure.org/2011,25222)
LG Kleve, Entscheidung vom 14. März 2011 - 120 KLs 45/10 (https://dejure.org/2011,25222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nochmalige Anordung der Unterbringung gem. § 63 StGB; Doppelanordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 62, StGB § 63
    Nochmalige Anordung der Unterbringung gem. § 63 StGB; Doppelanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nochmalige Anordnung einer Unterbringung hat nur bei Erforderlichkeit zu erfolgen; Anordnung einer Unterbringung ist wegen der Vergewaltigung eines geistig behinderten Heimmitbewohners erfolgt; Der Erforderlichkeit einer Doppelanordnung kann bzgl. der mitursächlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 4; StVollstrO § 54 Abs. 3
    Nochmalige Anordnung einer Unterbringung hat nur bei Erforderlichkeit zu erfolgen; Anordnung einer Unterbringung ist wegen der Vergewaltigung eines geistig behinderten Heimmitbewohners erfolgt; Der Erforderlichkeit einer Doppelanordnung kann bzgl. der mitursächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
    Bei (vermindert) schuldfähigen Angeklagten, die (auch) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, kann die Rechtfertigung der nochmaligen Unterbringungsanordnung darin liegen, dass hierdurch die Zeit der Unterbringung auch auf die neue Strafe angerechnet werden kann (§ 67 Abs. 4 StGB, § 54 Abs. 3 StVollstrO; BGH v. 14.7.2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202).

    Zum einen hat die zweite Anordnung faktisch erhebliche Auswirkungen bei den nachfolgenden Überprüfungsverfahren (§ 67e StGB) der zunächst verhängten Unterbringung (BGH v. 14.7.2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 204 f.).

  • OLG Köln, 28.04.2010 - 2 Ws 218/10

    Fortdauer der Unterbringung bei Wechsel der Diagnose

    Auszug aus LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
    Bei den späteren Überprüfungsverfahren gemäß § 67e StGB ist nämlich ein "Auswechseln" der Diagnose nicht möglich (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2010, 325).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
    Das Strengbeweisverfahren des Tatgerichts ist hierfür aber der geeignetere Weg (vgl. BVerfG v. 3.6.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, BVerfGE 86, 288, 319 sowie EGMR v. 3.10.2002 - Beschwerde Nr. 37568/97, Fall Böhmer ./. Deutschland, StV 2002, 82).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
    Das Strengbeweisverfahren des Tatgerichts ist hierfür aber der geeignetere Weg (vgl. BVerfG v. 3.6.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, BVerfGE 86, 288, 319 sowie EGMR v. 3.10.2002 - Beschwerde Nr. 37568/97, Fall Böhmer ./. Deutschland, StV 2002, 82).
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
    Das Strengbeweisverfahren des Tatgerichts ist hierfür aber der geeignetere Weg (vgl. BVerfG v. 3.6.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, BVerfGE 86, 288, 319 sowie EGMR v. 3.10.2002 - Beschwerde Nr. 37568/97, Fall Böhmer ./. Deutschland, StV 2002, 82).
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
    Die erneute Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nicht deshalb von vorneherein ausgeschlossen, weil diese Maßregel - wie hier - bereits aufgrund eines in einem früheren Verfahren ergangenen Urteils gegen den Beschuldigten vollzogen wird (BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - 3 StR 111/06).
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